Versionsverlauf


§ 349 BGB - Erklärung des Rücktritts

Bibliographie

Titel
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)     
Amtliche Abkürzung
BGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-2

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.