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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 311 - 361, Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
§§ 320 - 326, Titel 2 - Gegenseitiger Vertrag
§§ 320 - 326, Titel 2 - Gegenseitiger Vertrag
§ 320 BGB, Einrede des nicht erfüllten Vertrags
§ 321 BGB, Unsicherheitseinrede
§ 322 BGB, Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
§ 323 BGB, Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
§ 324 BGB, Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
§ 325 BGB, Schadensersatz und Rücktritt
§ 326 BGB, Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht