§ 9 NRSG - Berichterstattung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- NRSG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 212.1
Drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat eine Evaluation des Gesetzes bezüglich seiner Umsetzung und Wirksamkeit zu erfolgen. Dem Landtag ist Bericht durch das für Gesundheit zuständige Ministerium zu erstatten.