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§ 9 NRSG - Berichterstattung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtraucherschutzgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
NRSG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
212.1

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat eine Evaluation des Gesetzes bezüglich seiner Umsetzung und Wirksamkeit zu erfolgen. Dem Landtag ist Bericht durch das für Gesundheit zuständige Ministerium zu erstatten.