§ 80 KWO LSA - Öffentliche Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

(1) Die nach dem Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlichen den Landeswahlleiter im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, die Kreiswahlleiter und Landkreise sowie die Gemeindewahlleiter und Gemeinden in ortsüblicher Weise.

(2) Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters und der Gemeinde können zusammengefasst werden.

(3) Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 genügt ein Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes.