§ 87 PersVG LSA - Lehrerbezirkspersonalrat
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- PersVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2035.3
(1) Bei jedem Regierungspräsidium wird ein Lehrerbezirkspersonalrat gebildet; er besteht aus den in § 85 genannten Fachgruppen.
(2) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 52 Abs. 3.
(3) § 84 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(4) Die Lehrerbezirkspersonalräte sind auch für die Beschäftigten im Vorbereitungsdienst für Lehrämter zuständig.