§ 87 PersVG LSA - Lehrerbezirkspersonalrat

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

(1) Bei jedem Regierungspräsidium wird ein Lehrerbezirkspersonalrat gebildet; er besteht aus den in § 85 genannten Fachgruppen.

(2) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 52 Abs. 3.

(3) § 84 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

(4) Die Lehrerbezirkspersonalräte sind auch für die Beschäftigten im Vorbereitungsdienst für Lehrämter zuständig.