§ 32 BremBesG - Grundgehaltssätze in der Besoldungsordnung R
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz - BremBesG)
- Amtliche Abkürzung
- BremBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2042-a-2
Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung R für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in der Anlage 4 ausgewiesen.