§ 14a HmbSG - Einführung der Primarschule
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
(1) Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird die Primarschule in den Jahrgangsstufen 1 und 4 eingeführt. Die Einführung wird im Schuljahr 2011/2012 in den Jahrgangsstufen 2 und 5 und im Schuljahr 2012/2013 in den Jahrgangsstufen 3 und 6 fortgeführt.
(2) Die Jahrgangsstufe 5 wird jedoch erst mit dem Schuljahr 2012/2013 eingerichtet, wenn dies die Schulkonferenz oder die Lehrerkonferenz oder der Elternrat mit Mehrheit im ersten Halbjahr des Schuljahres 2010/2011 bis spätestens zum 30. November 2010 beschließt. § 90 findet auf diesen Beschluss keine Anwendung.
(3) Abweichend von § 15 und § 17 können Stadtteilschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 auch eine fünfte und sechste Jahrgangsstufe und im Schuljahr 2012/2013 eine sechste Jahrgangsstufe führen.
(4) Bis zum Schuljahr 2011/2012 können die Sorgeberechtigten ihr Elternwahlrecht in der Weise ausüben, dass Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Jahrgangsstufe 4 einer Grund- oder Primarschule in die Jahrgangsstufe 5 einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums wechseln.
(5) Spätestens im Schuljahr 2013/2014 werden an sämtlichen Primarschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 6 geführt.