§ 13 VerfGG
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- VerfGG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 1104-1
Die Mitglieder des Verfassungsgerichts erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, und zwar
die Präsidentin bzw. der Präsident | 600 Deutsche Mark |
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das sie oder ihn vertretende Mitglied | 450 Deutsche Mark |
die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichts | 400 Deutsche Mark |
die übrigen vertretenden Mitglieder | 200 Deutsche Mark. |