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§ 13 VerfGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht
Redaktionelle Abkürzung
VerfGG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1104-1

(1) Die Mitglieder des Verfassungsgerichts erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, und zwar

die Präsidentin bzw. der Präsident306,78 Euro
das sie oder ihn vertretende Mitglied230,08 Euro
die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichts204,52 Euro
die übrigen vertretenden Mitglieder102,26 Euro

(2) Wer für das Verfassungsgericht eine Dienstreise unternimmt, erhält eine Reisekostenentschädigung, deren Höhe sich für Mitglieder des Verfassungsgerichts nach den für die Mitglieder der Bürgerschaft und im Übrigen nach den für hamburgische Richterinnen und Richter geltenden Vorschriften bestimmt.