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§ 13 VerfGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht
Redaktionelle Abkürzung
VerfGG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
1104-1

Die Mitglieder des Verfassungsgerichts erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, und zwar

die Präsidentin bzw. der Präsident306,78 Euro
das sie oder ihn vertretende Mitglied230,08 Euro
die übrigen Mitglieder des Verfassungsgerichts204,52 Euro
die übrigen vertretenden Mitglieder102,26 Euro