§ 9 BORA - Kurzbezeichnungen
Bibliographie
- Titel
- Berufsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BORA
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- keine FN
Eine Kurzbezeichnung muss einheitlich geführt werden.
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