§ 6 AktG - Grundkapital
Bibliographie
- Titel
- Aktiengesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- AktG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4121-1
Das Grundkapital und die Aktien müssen auf einen Nennbetrag in Deutscher Mark lauten.
Das Grundkapital und die Aktien müssen auf einen Nennbetrag in Deutscher Mark lauten.