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AktG - Aktiengesetz
§§ 291 - 393, Drittes Buch - Verbundene Unternehmen
§§ 291 - 393, Drittes Buch - Verbundene Unternehmen
§§ 291 - 307, Erster Teil - Unternehmensverträge
§§ 308 - 318, Zweiter Teil - Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
§§ 319 - 327, Dritter Teil - Eingegliederte Gesellschaften
§§ 327a - 327f, Vierter Teil - Ausschluss von Minderheitsaktionären
§ 328, Fünfter Teil - Wechselseitig beteiligte Unternehmen
§§ 329 - 393, Sechster Teil - Rechnungslegung im Konzern