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§ 47 KrO - Ruhen eines bisherigen öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst

Bibliographie

Titel
Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO -)
Amtliche Abkürzung
KrO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-4

§ 57f der Gemeindeordnung gilt bei der Ernennung zur Landrätin oder zum Landrat entsprechend.