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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2010,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 878, 974) (1)

Geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 665)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Feststellung des Haushaltsplans
Feststellung des Haushaltsplans1
Abschnitt 2
Besondere Regelungen zu den Einnahmen
Kreditmittel2
Kreditmittel zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft3
Kassenverstärkungskredite4
Materialprüfungsamt5
Abschnitt 3
Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Planstellen/Stellen6
Personalausgaben7
Besondere Regelungen für das Personaleinsatzmanagement8
Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten9
Allgemeine Vorschriften zur Bewirtschaftung von Sachausgaben und Verpflichtungsermächtigungen10
Umsetzung von Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen11
Ausgleichsabgabe12
Abschnitt 4
Besondere Festsetzungen und Bewirtschaftungsregelungen für den Haushaltsplan
Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen13
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen14
Veräußerung und Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen15
Weiterbildungsgesetz16
Sonderrücklagen17
Abschnitt 5
Bürgschaften, Garantien, sonstige Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen
Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung18
Bürgschaften für Beteiligungen des Landes19
Besondere Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen20
Gewährleistungen21
Garantien22
Haftungsfreistellungen für Existenzgründungshilfen23
Abschnitt 6
Weitere Ermächtigungen
Weitere Ermächtigungen24
Abschnitt 7
Haushaltsentwicklung
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens 25
Abschnitt 8
Besondere Regelungen für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen, Landesbetriebe und Beteiligungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen26
Überlassung der Nutzung von Vermögens gegenständen im Hochschulbereich27
Abschnitt 9
Besondere Regelungen für Zuwendungen und die fachbezogene Pauschale
Zuwendungen28
Fachbezogene Pauschale29
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Lotterie- und Wetteinnahmen30
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
Weitergeltung31
Inkrafttreten32
Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010Anlage