§ 86 LHO - Vorlage des Vermögensnachweises
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 630-2
Dem Landtag ist zusammen mit der Haushaltsrechnung ein Vermögensnachweis insbesondere über die Forderungen und Verpflichtungen des Landes vorzulegen.