§ 26 HmbSG - Hansa-Kolleg, Abendgymnasium
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 223-1
(1) Das Hansa-Kolleg führt Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung verfügen, im Tagesunterricht zur allgemeinen Hochschulreife. § 17 Absatz 3 und Absatz 4 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die Aufnahme ist vom Bestehen einer Prüfung abhängig. Das Nähere regelt der Senat durch Rechtsverordnung.
(2) Das Abendgymnasium führt Berufstätige, die das 19. Lebensjahr vollendet und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung verfügen, zur allgemeinen Hochschulreife. Die zuständige Behörde kann von der Voraussetzung der Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums befreien. Die Ausbildung umfasst die Vorstufe und die Studienstufe; ein Vorbereitungsjahr kann vorangestellt werden. § 17 Absatz 3 und Absatz 4 Sätze 1 und 2 gilt entsprechend.