Anlage 1.3.5.3 GKG - Abschnitt 3
Wiederaufnahmeverfahren

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
3530 Verfahren über den Antrag des Nebenklägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens:
Der Antrag wird verworfen oder abgelehnt
50,00 €
3531 Verfahren über die Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den ein Antrag des Nebenklägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens verworfen oder abgelehnt wurde:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen
95,00 €