Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Personalvertretungsgesetz - PersVG -)

Bibliographie

Titel
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG -)
Amtliche Abkürzung
PersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2035-1

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2035-1

Vom 24. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 125, 176, 300, 1994 S. 858)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVOBl. M-V S. 705)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände2
Beschäftigte3
Beamte4
Angestellte5
Arbeiter6
Gruppen7
Dienststellen8
Schweigepflicht9
Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung
Bildung von Personalräten10
Wahlberechtigung11
Wählbarkeit12
Anzahl der Mitglieder des Personalrats13
Vertretung der Gruppen14
Wahlverfahren15
Schutz der Wahlhandlung16
Kosten der Wahl17
Wahlanfechtung18
Unterabschnitt 2
Amtszeit
Regelmäßige Amtszeit19
Neuwahl aus besonderen Gründen20
Ausschluss und Auflösung21
Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft22
Ersatzmitglieder23
Unterabschnitt 3
Geschäftsführung
Vorstand24
Einberufung und Leitung von Sitzungen25
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen26
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit27
Beratung und Abstimmung28
Aussetzung von Beschlüssen29
Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften30
Teilnahme weiterer Personen31
Sitzungsniederschrift32
Geschäftsordnung33
Sprechstunden34
Kosten35
Beiträge36
Unterabschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Ehrenamt37
Freistellung38
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen39
Kündigung, Versetzung und Abordnung40
Abschnitt III
Personalversammlung
Allgemeines41
Einberufung, Tätigkeitsbericht42
Zeitpunkt43
Aufgaben44
Teilnahme weiterer Personen45
Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Stufenvertretungen46
Gesamtpersonalrat47
Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene48
Abschnitt V
Jugend- und Ausbildungsvertretung
Errichtung49
Wahlrecht und Wählbarkeit50
Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung51
Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender52
Befugnisse und Tätigkeit53
Jugendversammlung54
Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen55
Abschnitt VI
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
Nichtständige Beschäftigte56
Krankenpflegepersonal57
Abschnitt VII
Beteiligung des Personalrats
Unterabschnitt 1
Allgemeines
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat58
Sachliche Amtsführung59
Unterrichtung des Personalrats60
Allgemeine Aufgaben des Personalrats61
Unterabschnitt 2
Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren62
Bildung der Einigungsstelle, Kosten63
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle64
Initiativrecht des Personalrats65
Dienstvereinbarungen66
Durchführung von Entscheidungen67
Unterabschnitt 3
Umfang der Beteiligung des Personalrats
Beteiligung in Personalangelegenheiten68
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten69
Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten70
Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften71
Arbeitsschutz und Unfallverhütung72
Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalvertretungen
Personalräte und Stufenvertretungen73
Gesamtpersonalrat74
Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene75
Abschnitt VIII
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für die Hochschulen
Hochschulen und Universitätsmedizin76
Unterabschnitt 2
Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
Bildung von Personalräten an den Schulen77
Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt78
Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin79
Sondervorschriften80
Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen
Theater und Orchester81
Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände82
Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts83
Behandlung von Verschlusssachen84
Abschnitt IX
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Schwerbehindertenvertretung85
Vertrauensmann der Zivildienstleistenden86
Abschnitt X
Gerichtliche Entscheidungen
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte87
Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten88
Abschnitt XI
Schlussvorschriften
Unzulässigkeit von abweichenden Regelungen89
Wahlordnung90
Richter und Staatsanwälte91
Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz92
In-Kraft-Treten93

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.