SVG 2025 - Soldatenversorgungsgesetz

Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-12

Vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932, 3958) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 247)

Inhaltsübersicht (2)§§
Teil 1
Einleitende Vorschriften
Persönlicher Geltungsbereich1
Regelung auf Grund Gesetzes2
Wehrdienstzeit3
Teil 2
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
Abschnitt 1
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Zweck und Arten4
Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit5
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung6
Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit7
Kosten der schulischen und beruflichen Bildung8
Unterabschnitt 2
Eingliederung in das spätere Berufsleben
Eingliederungsmaßnahmen9
Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben10
Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen11
Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen12
Eingliederungsschein und Zulassungsschein13
Stellenvorbehalt14
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen15
Unterabschnitt 3
Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Übergangsgebührnisse16
Ausgleichsbezüge17
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen18
Übergangsbeihilfe19
Unterabschnitt 4
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit20
Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse21
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung22
Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten23
Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten24
Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit25
Abschnitt 2
Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Unterabschnitt 1
Arten der Dienstzeitversorgung
Arten der Dienstzeitversorgung26
Unterabschnitt 2
Ruhegehalt
Entstehen des Anspruchs27
Berechnung des Ruhegehalts28
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge29
Zweijahresfrist30
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit31
Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung32
Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit33
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst34
Ausbildungszeiten35
Sonstige Zeiten36
Nicht zu berücksichtigende Zeiten37
Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet38
Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung39
Höhe des Ruhegehalts40
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes41
Unterabschnitt 3
Unfallruhegehalt
Unfallruhegehalt42
Unterabschnitt 4
Kapitalabfindung
Allgemeines43
Ausschluss44
Höhe der Kapitalabfindung45
Sicherung bei Grundstückskauf46
Rückzahlung47
Höhe der Rückzahlung48
Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts49
Kosten der Beurkundung50
Unterabschnitt 5
Unterhaltsbeitrag
Unterhaltsbeitrag für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten51
Unterabschnitt 6
Übergangsgeld
Übergangsgeld für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten52
Unterabschnitt 7
Ausgleich bei Altersgrenzen
Ausgleich bei Altersgrenzen53
Unterabschnitt 8
Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten54
Eingliederung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in das Erwerbsleben55
Abschnitt 3
Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten
Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten56
Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten57
Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten58
Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten59
Bezüge bei Verschollenheit60
Hinterbliebene von Soldatinnen61
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen
Anwendungsbereich62
Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft63
Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag64
Pfändung, Abtretung und Verpfändung65
Rückforderung66
Aufrechnung und Zurückbehaltung67
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen68
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld69
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst70
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten71
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung72
Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung73
Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge74
Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes75
Abzug für Pflegeleistungen76
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen76a
Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung77
Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung78
Entziehung der Versorgung79
Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene80
Anzeigepflicht81
Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge82
Abschnitt 5
Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
Umzugskostenvergütung83
Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldatinnen und Soldaten84
Einmalige Entschädigung85
Schadensausgleich in besonderen Fällen86
Abschnitt 6
Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung 87
Unfallruhegehalt88
Einmalige Entschädigung89
Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen90
Anrechnung von Geldleistungen91
Abschnitt 7
Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten92
Krankheits- und Gewahrsamszeiten93
Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes94
Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler95
Abschnitt 8
Besondere Leistungen
Kindererziehungszuschlag96
Kindererziehungsergänzungszuschlag97
Kinderzuschlag zum Witwengeld98
Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag99
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen100
Teil 3
Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
Arbeitslosenbeihilfe101
Überbrückungsgeld101a
Teil 4
Organisation, Verfahren, Rechtsweg
Dienstzeitversorgung102
Arbeitslosenbeihilfe103
Teil 5
Schlussvorschriften
Dienstbezüge104
Anpassung der Versorgungsbezüge105
Anrechnung von Geldleistungen106
Bußgeldvorschrift107
Erlass von Verwaltungsvorschriften108
Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands109
Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn110
Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet111
Benennung eines Kontos112
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger113
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger114
Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten115
Erneute Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten116
Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle117
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten118
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten119
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes120
Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes121
Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung122
Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten123
Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes124
Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes125
Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes126
Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes127
Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe128
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften129
Übergangsregelung aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes130
Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes131
Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer132
Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen133
Anlage
Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III des EinigungsvertragsAnlage

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 3, Teil 1 - Einleitende Vorschriften

§ 1 SVG - Persönlicher Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-12

(1) Dieses Gesetz gilt für die früheren Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen, soweit es im Einzelnen nichts anderes bestimmt.

(2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1, der §§ 6, 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ 63, 65, 84 bis 87 und 89 bis 91 gilt nicht für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Besoldung haben (§ 3 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes).

§ 2 SVG - Regelung auf Grund Gesetzes

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Titel
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
SVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-12

(1) Die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten sowie ihrer Hinterbliebenen wird nur auf Grund eines Gesetzes gewährt.

(2) 1Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die der Soldatin oder dem Soldaten oder ihren oder seinen Hinterbliebenen eine höhere als die ihr oder ihm gesetzlich zustehende Versorgung verschaffen sollen, sind unwirksam. 2Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.

(3) Auf die gesetzlich zustehende Versorgung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

§ 3 SVG - Wehrdienstzeit

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Titel
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Amtliche Abkürzung
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Normtyp
Gesetz
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53-12

(1) 1Wehrdienstzeit ist die Zeit vom Tag des tatsächlichen Diensteintritts bis zum Ablauf des Tages, an dem das Dienstverhältnis endet. 2Der Grundwehrdienst wird jedoch mit seiner gesetzlich festgesetzten Dauer, die Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes mit sechs Monaten angerechnet. 3Nicht angerechnet wird die Zeit, um deren Dauer sich der Tag der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses nach § 56 Absatz 2 Satz 3 der Wehrdisziplinarordnung verschiebt. 4Die für die Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit maßgebliche Wehrdienstzeit beginnt für diejenigen, die am 3. Oktober 1990 als Berufssoldatin oder Berufssoldat der Nationalen Volksarmee oder Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit der Nationalen Volksarmee Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr geworden sind, abweichend von Satz 1 am Tage ihrer Ernennung zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit der Bundeswehr.

(2) 1Bei Anwendung des § 11 ist für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit Vordienstzeiten in der Nationalen Volksarmee als anrechenbare Wehrdienstzeit auch die Zeit des in der Nationalen Volksarmee geleisteten Wehrdienstes bis zur Dauer des Grundwehrdienstes zu berücksichtigen. 2Maßgeblich für den Umfang der Anrechnung ist die jeweilige Dauer des Grundwehrdienstes im früheren Bundesgebiet im Zeitpunkt der Begründung des Wehrdienstverhältnisses in der Nationalen Volksarmee.