EGBGB - Einführungsgesetz zum BGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Redaktionelle Abkürzung
EGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Erstes Kapitel
In-Kraft-Treten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff1 - 2
Zweites Kapitel
Internationales Privatrecht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen3
Verweisung4
Personalstatut5
Öffentliche Ordnung (ordre public)6
Zweiter Abschnitt
Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
Rechts- und Geschäftsfähigkeit7
Geschlechtszugehörigkeit7a
Gewillkürte Stellvertretung8
Todeserklärung9
Name10
Form von Rechtsgeschäften11
Schutz des anderen Vertragsteils12
Dritter Abschnitt
Familienrecht
Eheschließung13
Allgemeine Ehewirkungen14
Gegenseitige Vertretung von Ehegatten15
(weggefallen)16
Sonderregelungen zur Scheidung17
Ehewohnung17a
Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe17b
(weggefallen)18
Abstammung19
Anfechtung der Abstammung20
Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses21
Annahme als Kind22
Zustimmung23
Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft 24
Vierter Abschnitt
Erbrecht
Rechtsnachfolge von Todes wegen25
Form von Verfügungen von Todes wegen26
Fünfter Abschnitt
Außervertragliche Schuldverhältnisse
(weggefallen)27 - 37
Ungerechtfertigte Bereicherung38
Geschäftsführung ohne Auftrag39
Unerlaubte Handlung40
Wesentlich engere Verbindung41
Rechtswahl42
Sechster Abschnitt
Sachenrecht
Rechte an einer Sache43
Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen44
Transportmittel45
Wesentlich engere Verbindung46
Siebter Abschnitt
Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
Erster Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Umweltschädigungen46a
Zweiter Unterabschnitt
Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
Verbraucherschutz für besondere Gebiete46b
Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen46c
Dritter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Pflichtversicherungsverträge46d
Vierter Unterabschnitt
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
Rechtswahl46e
Drittes Kapitel
Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Vor- und Familiennamen47
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens48
(Änderung anderer Vorschriften)49
Zweiter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen50 - 54
Dritter Teil
Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen55 - 152
Vierter Teil
Übergangsvorschriften153 - 218
Fünfter Teil
Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 8. November 1985 zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts219
Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 25. Juli 1986 zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts220
Übergangsvorschrift zum Gesetz vom 26. Juni 1990 zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften221
Übergangsvorschrift zum Kündigungsfristengesetz vom 7. Oktober 1993222
Übergangsvorschrift zum Beistandschaftsgesetz vom 4. Dezember 1997223
Übergangsvorschrift aus Anlass der Aufhebung von § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuchs223a
Übergangsvorschrift zum Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997224
Überleitungsvorschrift zum Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz225
Überleitungsvorschrift zum Gesetz vom 4. Mai 1998 zur Neuordnung des Eheschließungsrechts226
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht ehelicher Kinder vom 16. Dezember 1997227
Übergangsvorschrift zum Überweisungsgesetz228
Weitere Überleitungsvorschriften229
Sechster Teil
In-Kraft-Treten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
In-Kraft-Treten230
Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs231
Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse232
Drittes Buch. Sachenrecht233
Viertes Buch. Familienrecht234
Fünftes Buch. Erbrecht235
Einführungsgesetz - Internationales Privatrecht236
Bestandsschutz, Ausschlussfrist237
Siebter Teil
Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel238
Länderöffnungsklausel239
(weggefallen)240
(weggefallen)241
Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen sowie Tauschsystemverträgen242
Ver- und Entsorgungsbedingungen243
Abschlagszahlungen beim Hausbau244
(weggefallen)245
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag246
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen246b
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr246c
Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen246d
Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften246e
Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen247
Allgemeine Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen und deren Vermittlung247a
Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen248
Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen249
Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen250
Informationspflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen251
Sicherungsschein; Mitteilungspflicht des Kundengeldabsicherers252
Zentrale Kontaktstelle253
Anlagen
Muster für die WiderrufsbelehrungAnlage 1
Muster für die RückgabebelehrungAnlage 2
Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und ImmobiliarförderdarlehensverträgenAnlage 3
Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3a
Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 3b
Europäische Verbraucherkreditinformationen bei
1. Überziehungskrediten
2. Umschuldungen
Anlage 4
Europäisches Standardisiertes MerkblattAnlage 5
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
(ESIS-Merkblatt)
Anlage 6
Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 7
Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 8
Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als DarlehensnehmerAnlage 9
Muster für die Widerrufsbelehrung bei VerbraucherbauverträgenAnlage 10
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 11
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 12
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen GesetzbuchsAnlage 13
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 14
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 15
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 16
Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 17
Muster für den SicherungsscheinAnlage 18

Art. 1 - 49, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften

Art. 1 - 2, Erstes Kapitel - In-Kraft-Treten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff

Art. 1 EGBGB

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400-1

(1) Das Bürgerliche Gesetzbuch tritt am 1. Januar 1900 gleichzeitig mit einem Gesetz, betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozessordnung und der Konkursordnung(1), einem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, einer Grundbuchordnung und einem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.

(2) Soweit in dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder in diesem Gesetz die Regelung den Landesgesetzen vorbehalten oder bestimmt ist, dass landesgesetzliche Vorschriften unberührt bleiben oder erlassen werden können, bleiben die bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften in Kraft und können neue landesgesetzliche Vorschriften erlassen werden.

Art. 2 EGBGB

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
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Gliederungs-Nr.
400-1

Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.