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Dokumente
Bund
EGBGB - Einführungsgesetz zum BGB
EGBGB - Einführungsgesetz zum BGB
EGBGB - Einführungsgesetz zum BGB
Art. 1 - 49, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Art. 50 - 54, Zweiter Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
Art. 55 - 152, Dritter Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
Art. 153 - 218, Vierter Teil - Übergangsvorschriften
Art. 219 - 229, Fünfter Teil - Übergangsvorschriften aus Anlass jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
Art. 230 - 237, Sechster Teil - In-Kraft-Treten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Art. 238 - 253, Siebter Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten
Anlage 1 EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung
Anlage 2 EGBGB, Muster für die Rückgabebelehrung
Anlage 3 EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen
Anlage 3a EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen
Anlage 3b EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen
Anlage 4 EGBGB, Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite
Anlage 5 EGBGB, Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen
Anlage 6 EGBGB, Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)
Anlage 7 EGBGB, Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
Anlage 8 EGBGB, Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
Anlage 9 EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer
Anlage 10 EGBGB, Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen
Anlage 11 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Anlage 12 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Anlage 13 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Anlage 14 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Anlage 15 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Anlage 16 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Anlage 17 EGBGB, Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Anlage 18 EGBGB, Muster für den Sicherungsschein