KommHVO,SL - Kommunalhaushaltsverordnung

Kommunalhaushaltsverordnung
(KommHVO)

Bibliographie

Titel
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Amtliche Abkürzung
KommHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2022-8

Vom 10. Oktober 2006 (Amtsbl. S. 1842)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. November 2023 (Amtsbl. I S. 1097)

Auf Grund des § 222 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1614), verordnet das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Haushaltsplan
Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen1
Ergebnishaushalt2
Finanzhaushalt3
Teilhaushalte4
Stellenplan5
Vorbericht6
Haushaltsplan für zwei Jahre7
Nachtragshaushaltsplan8
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm9
Zweiter Abschnitt
Planungsgrundsätze
Allgemeine Planungsgrundsätze10
Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung11
Investitionen12
Fremde Finanzmittel12a
Kosten- und Leistungsrechnung13
Weitere Vorschriften für Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen14
Erläuterungen15
Dritter Abschnitt
Deckungsgrundsätze
Grundsatz der Gesamtdeckung16
Zweckbindung17
Deckungsfähigkeit18
Übertragbarkeit19
Vierter Abschnitt
Zahlungsabwicklung
Gemeindekasse, Zahlungsabwicklung20
Örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung21
Sonderkassen21a
Fünfter Abschnitt
Weitere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft
Bewirtschaftung und Überwachung22
Berichtspflicht und haushaltswirtschaftliche Sperre23
Vergabe von Aufträgen24
Stundung, Niederschlagung und Erlass25
Sechster Abschnitt
Buchführung und Inventar
Zweck der Buchführung, Buchführungspflicht26
Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen27
Sicherheitsstandards28
Inventur, Inventar29
Inventurvereinfachungsverfahren30
Vollständigkeit der Ansätze, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote31
Rückstellungen32
Investitionsförderungsmaßnahmen, Sonderposten33
Allgemeine Bewertungsgrundsätze34
Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden35
Abschreibungen36
Siebter Abschnitt
Jahresabschluss
Allgemeine Grundsätze für die Gliederung37
Rechnungsabgrenzungsposten38
Ergebnisrechnung, Planvergleich39
Finanzrechnung, Planvergleich40
Teilrechnungen, Planvergleich41
Vermögensrechnung (Bilanz)42
Anhang43
Rechenschaftsbericht44
Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht45
Achter Abschnitt
Gesamtabschluss
Gesamtabschluss46
Aufstellung des Gesamtabschlusses47
Konsolidierungsbericht48
Neunter Abschnitt
Ortsratsbudgets
Ortsratsbudgets49
Zehnter Abschnitt
Begriffsbestimmungen, Schlussvorschriften
Anwendungsbereich50
Sondervermögen, Treuhandvermögen, Bewertung bei der Auflösung von Eigenbetrieben51
Begriffsbestimmungen52
Eröffnungsbilanz53
Berichtigung nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz oder des Jahresabschlusses54
Evaluierung der Vorschriften zur haushaltsmäßigen Behandlung energetischer Maßnahmen in der Energiekrise54a
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten55

§§ 1 - 9, Erster Abschnitt - Haushaltsplan

§ 1 KommHVO - Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen

Bibliographie

Titel
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Amtliche Abkürzung
KommHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2022-8

(1) Der Haushaltsplan besteht aus

  1. 1.

    dem Ergebnishaushalt,

  2. 2.

    dem Finanzhaushalt,

  3. 3.

    den Teilhaushalten,

  4. 4.

    dem Stellenplan,

  5. 5.

    dem Haushaltssanierungsplan, wenn ein solcher erstellt werden muss.

(2) Dem Haushaltsplan sind beizufügen

  1. 1.

    der Vorbericht,

  2. 2.

    die Vermögensrechnung des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,

  3. 3.

    der Gesamtabschluss des dem Haushaltsjahr zweitvorangegangenen Jahres,

  4. 4.

    eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,

  5. 5.

    eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres,

  6. 6.

    eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals,

  7. 7.

    eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,

  8. 8.

    das der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm,

  9. 9.

    die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden,

  10. 10.

    die Übersicht über die Finanzierung der übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die dem Anhang zum Jahresabschluss nach § 43 Nr. 11 beizufügen ist, für das dem Haushaltsjahr zweitvorangegangene Jahr,

  11. 11.

    eine Übersicht gemäß § 4 Abs. 7,

  12. 12.

    Nachweis über die voraussichtliche Rückführung struktureller Liquiditätskredite nach § 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt,

  13. 13.

    Nachweis über das voraussichtliche zahlungsbezogene Ergebnis nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt,

  14. 14.

    Nachweis über das voraussichtliche strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach § 7 des Gesetzes über den Saarlandpakt.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport kann zusätzlich oder anstelle der schriftlichen Unterlagen nach Satz 1 elektronische Dokumente vorschreiben.

§ 2 KommHVO - Ergebnishaushalt

Bibliographie

Titel
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Amtliche Abkürzung
KommHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2022-8

(1) Im Ergebnishaushalt sind mindestens als einzelne Positionen auszuweisen

  1. 1.

    Steuern und ähnliche Abgaben,

  2. 2.

    Zuwendungen und allgemeine Umlagen,

  3. 3.

    sonstige Transfererträge,

  4. 4.

    öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,

  5. 5.

    privatrechtliche Leistungsentgelte,

  6. 6.

    Kostenerstattungen und Kostenumlagen,

  7. 7.

    sonstige ordentliche Erträge,

  8. 8.

    aktivierte Eigenleistungen,

  9. 9.

    Bestandsveränderungen,

  10. 10.

    Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit
    (Summe der Nummern 1 bis 9),

  11. 11.

    Personalaufwendungen,

  12. 12.

    Versorgungsaufwendungen,

  13. 13.

    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,

  14. 14.

    bilanzielle Abschreibungen

  15. 15.

    Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen,

  16. 16.

    Soziale Sicherung,

  17. 17.

    sonstige ordentliche Aufwendungen,

  18. 18.

    Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
    (Summe der Nummern 11 bis 17),

  19. 19.

    Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
    (Saldo aus Nummern 10 und 18),

  20. 20.

    Finanzerträge,

  21. 21.

    Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

  22. 22.

    Finanzergebnis
    (Saldo aus Nummern 20 und 21),

  23. 23.

    Jahresergebnis (Summe der Nummern 19 und 22).

(2) Die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den Positionen des Ergebnishaushalts ist auf der Grundlage des vom Ministerium für Inneres und Sport bekannt gegebenen Kontenplans vorzunehmen.

§ 3 KommHVO - Finanzhaushalt

Bibliographie

Titel
Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO)
Amtliche Abkürzung
KommHVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2022-8

(1) Im Finanzhaushalt sind mindestens als einzelne Positionen auszuweisen

  1. 1.

    Steuern und ähnliche Abgaben,

  2. 2.

    Zuwendungen und allgemeine Umlagen,

  3. 3.

    sonstige Transfereinzahlungen,

  4. 4.

    öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,

  5. 5.

    privatrechtliche Leistungsentgelte,

  6. 6.

    Kostenerstattungen und Kostenumlagen,

  7. 7.

    sonstige Einzahlungen,

  8. 8.

    Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,

  9. 9.

    Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
    (Summe der Nummern 1 bis 8),

  10. 10.

    Personalauszahlungen,

  11. 11.

    Versorgungsauszahlungen,

  12. 12.

    Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,

  13. 13.

    Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen,

  14. 14.

    Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen,

  15. 15.

    Soziale Sicherung,

  16. 16.

    sonstige Auszahlungen,

  17. 17.

    Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
    (Summe der Nummern 10 bis 16),

  18. 18.

    Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
    (Saldo aus Nummern 9 und 17),

  19. 19.

    Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen,

  20. 20.

    Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen,

  21. 21.

    Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen,

  22. 22.

    Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten,

  23. 23.

    sonstige Investitionseinzahlungen,

  24. 24.

    Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
    (Summe der Nummern 19 bis 23),

  25. 25.

    Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

  26. 26.

    Auszahlungen für Baumaßnahmen,

  27. 27.

    Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen,

  28. 28.

    Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen,

  29. 29.

    Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen,

  30. 30.

    sonstige Investitionsauszahlungen,

  31. 31.

    Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
    (Summe der Nummern 25 bis 30),

  32. 32.

    Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
    (Saldo aus Nummern 24 und 31),

  33. 33.

    Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
    (Summe der Nummern 18 und 32),

  34. 34.

    Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen,

  35. 34a.

    Einzahlungen aus Tilgungserstattungen von Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder Zweckverbänden,

  36. 35.

    Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen,

  37. 36.

    Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen (Saldo aus Nummern 34 und 35),

  38. 36a.

    Einzahlungen aus Zuweisungen zur Tilgung von strukturellen Krediten zur Liquiditätssicherung (§ 13 Abs. 2 SaarlandpaktG),

  39. 37.

    Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquiditätssicherung,

  40. 37a.

    Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus gewährten Darlehen (ohne Ausleihungen),

  41. 38.

    Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe der Nummern 36 und 37)

  42. 39.

    Veränderung der Finanzmittel
    (Summe der Nummern 33 und 38),

  43. 40.

    Bestand an Finanzmitteln am Anfang des Haushaltsjahres,

  44. 41.

    Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres
    (Summe der Nummern 39 und 40).

(2) Die Zuordnung von Einzahlungen und Auszahlungen zu den Positionen des Finanzhaushalts ist auf der Grundlage des vom Ministerium für Inneres und Sport bekannt gegebenen Kontenplans vorzunehmen.