§ 39 HmbDG - Auswirkungen auf Nebentätigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2031-1
Die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienstbezügen erstrecken sich auf alle Ämter, die die Beamtin oder der Beamte im Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts bekleidet, sowie auf alle Nebenbeschäftigungen, die der Beamtin oder dem Beamten im Zusammenhang mit ihrem oder seinem Amt übertragen sind oder die sie oder er auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung ihres oder seines Dienstvorgesetzten übernommen hat.