Anlage 1 HmbDG - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2031-1
Anlage (zu § 76)
Nummer | Gebührentatbestand | Betrag oder Satz der Gebühren | |||
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Vorbemerkung: | |||||
Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | |||||
Abschnitt 1 | |||||
Disziplinarklageverfahren und Klageverfahren gegen eine Disziplinarverfügung oder eine sonstige beschwerende disziplinarrechtliche Entscheidung erster Instanz | |||||
Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf | |||||
10 | - | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis | 360 Euro | ||
11 | - | Aberkennung des Ruhegehalts | 360 Euro | ||
12 | - | Zurückstufung | 240 Euro | ||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | |||||
13 | - | Kürzung der Dienstbezüge | 180 Euro | ||
14 | - | Kürzung des Ruhegehalts | 180 Euro | ||
15 | - | Geldbuße | 120 Euro | ||
16 | - | Verweis | 60 Euro | ||
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung | 60 Euro | |||
18 | Verfahren über eine Klage gegen die beschwerende Ablehnung eines Antrags nach § 24 Absatz 1 | 60 Euro | |||
19 | Wird das gesamte Verfahren durch | ||||
1. | Zurücknahme der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer oder eines Beteiligten folgt, oder | ||||
3. | Beschluss des Gerichts nach § 52 Absatz 3 Satz 3 | ||||
beendet: | 0,5 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | ||||
Dies gilt auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 2 | |||||
Zulassung und Durchführung der Berufung | |||||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | ||||
Soweit der Antrag abgelehnt wird | 1,0 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | ||||
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | ||||
Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird | 0,5 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | ||||
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | |||||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen | 1,5 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | |||
23 | Wird das gesamte Verfahren durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage beendet, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: | 0,5 der Gebühr nach Nummer 22 | |||
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||||
24 | Wird das gesamte Verfahren, soweit nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | ||||
1. | Zurücknahme der Berufung oder der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, | ||||
beendet: | 1,0 der Gebühr nach Nummer 22 | ||||
Dies gilt auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 3 | |||||
Revision | |||||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen | 2,0 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | |||
31 | Wird das gesamte Verfahren durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist, beendet: | 1,0 der Gebühr nach Nummer 30 | |||
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer oder eines Beteiligten folgt. | |||||
32 | Wird das gesamte Verfahren beendet, soweit nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | ||||
1. | Zurücknahme der Revision oder der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer oder eines Beteiligten folgt: | 1,5 der Gebühr nach Nummer 30 | |||
Dies gilt auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 4 | |||||
Besondere Verfahren | |||||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 180 Euro | |||
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist | 60 Euro | |||
42 | Verfahren über die Klage auf Aufhebung der Aussetzung des behördlichen Disziplinarverfahrens | 60 Euro | |||
43 | Verfahren über die Klage gegen eine Entscheidung nach § 84 Absatz 1 | 60 Euro | |||
44 | Wird das gesamte Verfahren durch | ||||
1. | Zurücknahme des Antrags oder der Klage | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, | ||||
beendet: | 0,5 der Gebühr nach den Nummern 40 bis 43 | ||||
Dies gilt auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
Abschnitt 5 | |||||
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | |||||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: | ||||
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50 Euro | ||||
Abschnitt 6 | |||||
Beschwerde | |||||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 1,5 der Gebühr nach Nummer 40 | |||
61 | Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 55 | 1,5 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | |||
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: | ||||
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,5 der Gebühr nach den Nummern 10 bis 18 | ||||
63 | Wird das gesamte Verfahren durch | ||||
1. | Zurücknahme der Beschwerde, der Klage oder des Antrags | ||||
a) | vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder | ||||
b) | wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder | ||||
2. | Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt, | ||||
beendet: | 0,75 der Gebühr nach den Nummern 60 bis 62 | ||||
Dies gilt auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: | ||||
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50 Euro |