Art. 57 BayStrWG - Straßenbaulast in gemeindefreien Gebieten
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Amtliche Abkürzung
- BayStrWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 91-1-B
(1) In gemeindefreien Gebieten sind Träger der Straßenbaulast für solche Straßen, die innerhalb des Gemeindegebietes in der Straßenbaulast der Gemeinden stünden, die Eigentümer der gemeindefreien Grundstücke.