§ 14e FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht (1)
Bibliographie
- Titel
- Fachanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- FAO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- keine FN
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.Bauvertragsrecht,
- 2.Recht der Architekten und Ingenieure,
- 3.Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- 4.Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- 5.Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
BRAK-Mitt. 2005, 78