§ 14e FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht (1)

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.
    Bauvertragsrecht,
  2. 2.
    Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. 3.
    Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. 4.
    Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  5. 5.
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

(1) Amtl. Anm.:

BRAK-Mitt. 2005, 78