§ 14e FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Bauvertragsrecht,

  2. 2.

    Recht der Architekten und Ingenieure,

  3. 3.

    Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,

  4. 4.

    Grundzüge des öffentlichen Baurechts,

  5. 5.

    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.