§ 2 GAD - Auswärtiger Dienst
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
- Amtliche Abkürzung
- GAD
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 27-7
Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.