§ 65 APO-WbK - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Amtliche Abkürzung
APO-WbK
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Die Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten oder einem höheren Semester befinden, beenden den Bildungsgang nach den bisherigen Bestimmungen.