Anlage 2 EfbV - Mindestinhalt von Überwachungsberichten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
- Amtliche Abkürzung
- EfbV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-56-3
(zu § 23 Satz 2)
- 1.
Angaben zur Zertifizierungsorganisation
- a)
Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft
- b)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes
- 2.
Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen
- a)
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- b)
Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen
- 3.
Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb
- a)
Name und Anschrift (Hauptsitz)
- b)
Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)
- c)
Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)
- d)
Standorte
- aa)
Anzahl der Standorte
- bb)
Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort
- cc)
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort
- dd)
Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort
- ee)
Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)
- 4.
Angaben zum Überwachungsvorgang
- a)
bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag
- b)
bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft
- c)
letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)
- d)
Anlass und Ablauf der Überwachung
- e)
durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)
- f)
weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)
- g)
durchgeführte andere Fremdkontrollen
- 5.
Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)
- a)
Zweck des Betriebes
- b)
Tätigkeiten des Betriebes
- c)
Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle
- d)
Anzahl der Beschäftigten
- e)
bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)
- f)
Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen
- g)
Vorhandensein von Arbeitsanweisungen
- 6.
Angaben zum Inhaber
- a)
Name und Anschrift
- b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist
- 7.
Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind
- a)
Name und Anschrift
- b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
- 8.
Angaben zum sonstigen Personal
- a)
Auswahl des Personals durch den Inhaber
- b)
Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit
- c)
Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung
- d)
Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes
- 9.
Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort
- a)
ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal
- b)
Vorhandensein von Einsatzplänen
- c)
notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln
- 10.
Angaben zum Betriebstagebuch
- a)
Betriebstagebuch für jeden Standort
- b)
ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)
- c)
ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)
- 11.
Angaben zum Versicherungsschutz
- a)
Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes
- b)
Nachweis ausreichender Versicherungssummen
- 12.
Angaben zur betrieblichen Tätigkeit
- a)
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)
- b)
Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse
- c)
Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen
- d)
Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit
- e)
Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte
- f)
Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer
- g)
Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen
- 13.
Angaben zu beauftragten Dritten
- a)
Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)
- b)
bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung
- 14.
Überwachungsergebnis
- a)
Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen
- b)
Behebung durch den Betrieb
- c)
Kontrolle durch den oder die Sachverständigen
- d)
Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen
- e)
Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen