Versionsverlauf


  • ab 07.09.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 3 LFRNeuOG - Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Redaktionelle Abkürzung
LFRNeuOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die §§ 3 und 9 werden aufgehoben.

  2. 2.

    In § 7 Nr. 1 werden die Wörter "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

  3. 3.

    § 10 wird wie folgt gefasst:

    1. "§ 10
      Überwachung; Monitoring

    Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 38 bis 48 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auch insoweit, als die Vorschriften dieses Gesetzes über den Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hinausgehen. Die §§ 50 bis 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches finden im Bereich dieses Gesetzes Anwendung."

  4. 4.

    In § 12 Satz 1 wird die Angabe "§ 3 Nr. 2," gestrichen.

  5. 5.

    In § 13 wird die Nummer 1 gestrichen

  6. 6.

    In § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 4 wird jeweils die Angabe "§ 3 oder" gestrichen.