Art. 3 LFRNeuOG - Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- LFRNeuOG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
- 1.
Die §§ 3 und 9 werden aufgehoben.
- 2.
In § 7 Nr. 1 werden die Wörter "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- 3.
§ 10 wird wie folgt gefasst:
"§ 10
Überwachung; Monitoring
Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 38 bis 48 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auch insoweit, als die Vorschriften dieses Gesetzes über den Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hinausgehen. Die §§ 50 bis 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches finden im Bereich dieses Gesetzes Anwendung."
- 4.
In § 12 Satz 1 wird die Angabe "§ 3 Nr. 2," gestrichen.
- 5.
In § 13 wird die Nummer 1 gestrichen
- 6.
In § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 4 wird jeweils die Angabe "§ 3 oder" gestrichen.