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  • ab 07.09.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 6 LFRNeuOG - Neubekanntmachungserlaubnis

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Redaktionelle Abkürzung
LFRNeuOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut des Vorläufigen Tabakgesetzes und des Weingesetzes in der ab dem 7. September 2005 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt neu bekannt machen.