§ 2 GFRG - Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- GFRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 605-1
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.