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  • ab 12.06.1994 (aktuelle Fassung)

§ 38 LKO - Kreisausschuss

Bibliographie

Titel
Landkreisordnung (LKO)
Amtliche Abkürzung
LKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2020-2

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Kreisausschuss. Die Zahl der Mitglieder und seine Aufgaben werden durch die Hauptsatzung bestimmt. Besondere Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.