Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
(Flaggenrechtsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
FlaggenRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9514-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 40 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Flaggenrecht der Seeschiffe
Erster Unterabschnitt
Recht zur Führung der Bundesflagge1 bis 2
Zweiter Unterabschnitt
Ausweis über die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge3 bis 5
Dritter Unterabschnitt
Verbot anderer Nationalflagge; Ausnahmen6 bis 7a
Vierter Unterabschnitt
Flaggenführung, Schiffsname und IMO-Schiffsidentifikationsnummer8 bis 9a
Fünfter Unterabschnitt
Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge10 bis 11
Sechster Unterabschnitt
Internationales Seeschifffahrtsregister12
Siebenter Unterabschnitt
Stammdatendokumentation13
Zweiter Abschnitt
Flaggenführung der Binnenschiffe14
Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften15 bis 18
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen19 bis 24