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  • ab 04.12.2004 (aktuelle Fassung)

§ 4 LIG - Vereinbarung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Landtagsinformationsgesetz - LIG)
Amtliche Abkürzung
LIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
100.4

Das Nähere regeln Landtag und Landesregierung durch Vereinbarung. Die Vereinbarung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.