Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Amtliche Abkürzung
ArbSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
805-3

Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zielsetzung und Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
Grundpflichten des Arbeitgebers3
Allgemeine Grundsätze4
Beurteilung der Arbeitsbedingungen5
Dokumentation6
Übertragung von Aufgaben7
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber8
Besondere Gefahren9
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen10
Arbeitsmedizinische Vorsorge11
Unterweisung12
Verantwortliche Personen13
Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes14
Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
Pflichten der Beschäftigten15
Besondere Unterstützungspflichten16
Rechte der Beschäftigten17
Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
Verordnungsermächtigungen18
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen19
Regelungen für den öffentlichen Dienst20
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie20a
Nationale Arbeitsschutzkonferenz20b
Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften
Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung21
Befugnisse der zuständigen Behörden22
Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht, Bundesfachstelle23
Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften24
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit24a
Bußgeldvorschriften25
Strafvorschriften26

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)