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ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
§§ 21 - 26, Sechster Abschnitt - Schlussvorschriften
§§ 21 - 26, Sechster Abschnitt - Schlussvorschriften
§ 21 ArbSchG, Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 22 ArbSchG, Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 ArbSchG, Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 ArbSchG, Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a ArbSchG, Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 ArbSchG, Bußgeldvorschriften
§ 26 ArbSchG, Strafvorschriften