Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Amtliche Abkürzung
VwZVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2010-2-I

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (GVBl 1971 S. 1)

Zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl S. 718)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Erster Hauptteil
Zustellungsverfahren
Erster Abschnitt
Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung
1
Zweiter Abschnitt
Arten der Zustellung
Allgemeines2
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde3
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben4
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung5
Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste6
Dritter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten
Zustellung an gesetzliche Vertreter7
Zustellung an Bevollmächtigte8
Zustellung an Ehegatten und Lebenspartner8a
Heilung von Zustellungsmängeln9
Vierter Abschnitt
(weggefallen)10
(weggefallen)11
(weggefallen)12
(weggefallen)13
Fünfter Abschnitt
Sonderarten der Zustellung
Zustellung im Ausland14
Öffentliche Zustellung15
(weggefallen)16
Zustellungen im Besteuerungsverfahren und bei der Heranziehung zu sonstigen öffentlichen Abgaben und Umlagen17
Zweiter Hauptteil
Vollstreckungsverfahren
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Geltungsbereich18
Voraussetzungen der Vollstreckung19
Begriffsbestimmungen20
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch21
Sofortige Vollziehbarkeit21a
Einstellung der Vollstreckung22
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung23
Vollstreckungsanordnung24
Vollstreckung von Geldforderungen des Staates25
Vollstreckung von Geldforderungen der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände26
Vollstreckung von Geldforderungen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts27
Erstattungsanspruch28
Dritter Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird
Zulässigkeit des Verwaltungszwangs; Zwangsmittel29
Zuständigkeit30
Zwangsgeld31
Ersatzvornahme32
Ersatzzwangshaft33
Unmittelbarer Zwang34
Zwangsmittel in unaufschiebbaren Fällen35
Androhung der Zwangsmittel36
Anwendung der Zwangsmittel37
Rechtsbehelfe38
Anspruch auf Beseitigung von Vollstreckungsfolgen39
Vierter Abschnitt
Einschränkungen von Grundrechten
Einschränkung von Grundrechten40
Fünfter Abschnitt
Kosten
Kostenschuldner; Kostenersatz; Forderungsübergang; Zwangsgelder41
Kosten der Ersatzvornahme41a
Dritter Hauptteil
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Durchführungsvorschriften, Verordnungsermächtigung42
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nach § 350b Abs. 5 des Lastenausgleichsgesetzes43
Finanzämter als Vollstreckungsbehörden für bestimmte Fälle44
In-Kraft-Treten 45