Art. 40 VwZVG - Einschränkung von Grundrechten
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
- Amtliche Abkürzung
- VwZVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2010-2-I
Nach diesem Hauptteil können das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit der Person, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Art. 13 und 14 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art. 106 Abs. 3 und Art. 103 der Verfassung).