§ 14c FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (1)
Bibliographie
- Titel
- Fachanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- FAO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- keine FN
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- 2.Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- 3.Wohnungseigentumsrecht,
- 4.Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- 5.Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- 6.Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
BRAK-Mitt. 2005, 78