§ 14c FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (1)

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.
    Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  2. 2.
    Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  3. 3.
    Wohnungseigentumsrecht,
  4. 4.
    Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  5. 5.
    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  6. 6.
    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

(1) Amtl. Anm.:

BRAK-Mitt. 2005, 78