§ 14c FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (45)

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Recht der Wohnraummietverhältnisse,

  2. 2.

    Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,

  3. 3.

    Wohnungseigentumsrecht,

  4. 4.

    Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,

  5. 5.

    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,

  6. 6.

    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

(45) Amtl. Anm.:

BRAK-Mitt. 2005, 78