Versionsverlauf

§ 113 KWO - Abwahlorgane

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung - KWO -
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
BS Saar 2021-1-1

Die für die Wahl der Bürgermeister, der Landräte oder des Stadtverbandspräsidenten gebildeten Wahlorgane sind auch zuständig für die Durchführung einer Abwahl.