§ 4 NRSG - Hinweispflicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- NRSG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 212-5
An den Orten, für die nach § 2 ein Rauchverbot besteht, ist dies deutlich sichtbar zu kennzeichnen.