§ 1 NRSG - Zweck des Gesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- NRSG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 212-5
Das Gesetz soll vor den Gefahren und somit vor den durch passives Rauchen bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen.