Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV)

Bibliographie

Titel
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV)
Amtliche Abkürzung
17. BImSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-8-17

Vom 23. November 1990 (BGBl. I S. 2545, 2832)

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632)

Auf Grund des § 5 Abs. 2 und des § 7 Abs. 1 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Teil
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
Emissionsbezogene Anforderungen an Anlieferung und Zwischenlagerung der Einsatzstoffe3
Feuerung4
Emissionsgrenzwerte5
Ableitbedingungen für Abgase6
Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen7
Wärmenutzung8
Dritter Teil
Messung und Überwachung
Meßplätze9
Meßverfahren und Meßeinrichtungen10
Kontinuierliche Messungen11
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen12
Einzelmessungen13
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen14
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen15
Störungen des Betriebs16
Vierter Teil
Anforderungen an Altanlagen
Übergangsregelungen17
Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften
Unterrichtung der Öffentlichkeit18
Zulassung von Ausnahmen19
Weitergehende Anforderungen20
Ordnungswidrigkeilen21
Sechster Teil
Schlußvorschriften
In-Kraft-Treten22
Anhang 1