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§ 55 HeilBerG M-V - Inhalt und Umfang der Weiterbildung

Bibliographie

Titel
Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V)
Amtliche Abkürzung
HeilBerG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2122-1

Die Weiterbildung in den Fachgebieten, Teilfachgebieten oder Zusatzbezeichnungsbereichen umfasst die Vertiefung der spezifischen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.