Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) (1)

Bibliographie

Titel
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Amtliche Abkürzung
HessVwVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-12

Vom 4. Juli 1966 (GVBl. I S. 151)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Vollstreckbare Verwaltungsakte2
Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen3
Pflichtiger4
Vollstreckungshilfe5
Vollziehungsbeamte6
Zutrittsrecht und Durchsuchung7
Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen8
Zuziehung von Zeugen9
Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen10
Niederschrift11
Rechtsweg12
Einschränkung von Grundrechten13
Verweisungen14
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Vollstreckung zugunsten des Landes15
Vollstreckung zugunsten der Gemeinden und Landkreise16
Vollstreckung zugunsten anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts17
Voraussetzungen der Vollstreckung18
Mahnung19
Vollstreckung bei Haftung und Duldungspflichten20
Vollstreckung gegen Ehegatten21
Vollstreckung gegen Nießbraucher22
Vollstreckung gegen Erben23
Sonstige Fälle beschränkter Haftung24
Vollstreckung gegen Personenvereinigungen25
Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts26
Offenbarungseid27
Erteilung von Urkunden28
Vollstreckungsschutz29
Zweiter Titel
Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
a)
Allgemeines
Pfändung30
Pfändungspfandrecht31
Bevorzugte Befriedigung eines Dritten32
Ausschluß der Gewährleistung33
b)
Vollstreckung in Sachen
Verfahren bei der Pfändung34
Pfändung ungetrennter Früchte35
Öffentliche Versteigerung, gepfändetes Geld36
Versteigerungstermine37
Versteigerungsverfahren38
Wertpapiere39
Namenspapiere40
Versteigerung von Früchten41
Andere Verwertung42
Anschlußpfändung43
Mehrfache Pfändung einer Sache44
c)
Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Pfändung einer Geldforderung45
Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung46
Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung47
Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren48
Pfändung fortlaufender Bezüge49
Überweisungsverfügung50
Wirkung der Überweisung51
Erklärungspflicht des Drittschuldners52
Andere Art der Verwertung53
Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen54
Pfändungsschutz55
Mehrfache Pfändung einer Forderung56
Vollstreckung in andere Vermögensrechte57
Dritter Titel
Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Verfahren58
Vollstreckung gegen Rechtsnachfolger59
Vierter Titel
Arrest, Verwertung von Sicherheiten
Dinglicher Arrest60
Verwertung von Sicherheiten61
Fünfter Titel
Vollstreckung zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts in besonderen Fällen
Vollstreckung zugunsten des Landeswohlfahrtsverbands Hessen62
Vollstreckung zugunsten des Ausgleichsfonds63
Vollstreckung zugunsten der Berufskammern nach dem Steuerberatungsgesetz64
Vollstreckung durch die Finanzämter65
Dritter Abschnitt
Forderungen des bürgerlichen Rechts
Im Verwaltungswege vollstreckbare Forderungen des bürgerlichen Rechts66
Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen67
Vierter Abschnitt
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften
Vollstreckungsbehörden68
Voraussetzungen der Vollstreckung69
Verhältnismäßigkeit70
Anwendung der Zwangsmittel71
Ausnahmen bei der Gefahrenabwehr72
Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts73
Zweiter Titel
Die Zwangsmittel
Ersatzvornahme74
Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen75
Zwangsgeld76
Wegnahme77
Zwangsräumung78
Vorführung79
Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
Kosten80
Anhängige Verfahren81
Änderung von Rechtsvorschriften82
Aufhebung von Vorschriften83
Ausführungsvorschriften84
In-Kraft-Treten85

(1) Amtl. Anm.:

GVBl. II 304-12